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THAI   FAMILIE

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Lebe dein Leben glücklich mit deiner Familie.

Warmes Gefühl, mit der Familie zusammen zu sein

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Wenn Sie ein Familienmitglied eines thailändischen Staatsangehörigen sind (gilt nur für Eltern, Ehepartner, Kinder,
adoptierte Kinder oder Kinder des Ehepartners):

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Kriterien für die Berücksichtigung

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  1. Dem Ausländer muss ein Nichteinwanderungsvisum (NON-IM) erteilt worden sein.

  2. Der Ausländer muss einen Verwandtschaftsnachweis vorlegen.

  3. Im Falle des Ehegatten muss die Beziehung de jure und de facto bestehen; oder

  4. Im Falle von Kindern, Adoptivkindern oder Kindern des Ehepartners sind diese Kinder, Adoptivkinder,
    oder Spou
    Die Kinder von se dürfen nicht verheiratet sein, müssen als Teil der Familie mit dem Ausländer zusammenleben und dürfen dies auch nicht
    über 20 Jahre alt sein; oder

  5. Bei Eltern muss der Vater oder die Mutter über ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens mindestens verfügen
    Sie müssen das ganze Jahr über mehr als 40.000 Baht pro Monat einzahlen oder mindestens Baht eingezahlt haben
    400.000, um die Ausgaben für ein Jahr zu decken.
    In anderen notwendigen Fällen der Kommissar oder stellvertretende Kommissar der Einwanderungsbehörde
    erhält die Befugnis, im Einzelfall über die Genehmigung zu entscheiden.

  6. Im Falle einer Heirat mit einer Thailänderin muss der ausländische Ehemann ein durchschnittliches Jahreseinkommen erzielen
    von mindestens 40.000 Baht pro Monat oder mindestens 400.000 Baht auf einem Bankkonto in
    Thailand für die letzten zwei Monate, um die Kosten für ein Jahr zu decken.

 

Einzureichende Unterlagen

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  1. Anmeldeformular

  2. Kopie des Reisepasses des Antragstellers

  3. Kopie von Dokumenten, die die Verwandtschaft belegen, wie z. B. eine Heiratsurkunde, eine Geburtsurkunde,
    Registrierung der Kindeslegitimation, Haushaltsregistrierungsbescheinigung, Registrierung der Kindesadoption
    Bescheinigung oder andere Nachweise der Regierung oder der zuständigen Behörde

  4. Kopie eines Nachweises über die thailändische Staatsangehörigkeit des Ehegatten, der Eltern, der Kinder oder der Adoptivperson
    Kinder, wie z. B. ein Personalausweis, eine Kopie der Haushaltsbescheinigung oder andere Nachweise
    ausgestellt von der Regierung oder einer zuständigen Behörde

  5. Nur für die Kriterien (5) und (6) muss der Antragsteller eine von a ausgestellte Einzahlungsbescheinigung beifügen
    Bank in Thailand und eine Kopie eines Sparbuchs oder fügen Sie Dokumente bei, die belegen, dass die Eltern oder Ausländer
    Der Ehemann verdient das ganze Jahr über ein durchschnittliches Monatseinkommen von mindestens 40.000 Baht, z
    jede einzelne Einkommensteuererklärung zusammen mit Zahlungsbeleg und Empfangsbeleg
    Altersrente, Nachweis über den Erhalt von Zinsen aus der Einlage oder Nachweis über sonstiges
    von der zuständigen Behörde ausgegebene Mittel. Außerdem muss eine eidesstattliche Erklärung eingereicht werden, in der die Identität des Ausländers bestätigt wird
    Familien- oder Elternstand mit einem thailändischen Staatsangehörigen.

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