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Im Falle eines Studiums an einer privaten Bildungseinrichtung:

Kriterien für die Berücksichtigung

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  1. Dem Ausländer muss ein Nichteinwanderungsvisum (NON-IM) erteilt worden sein.

  2. Diese Bildungseinrichtung darf von einer zuständigen Regierungsbehörde betrieben werden.

  3. Der Ausländer muss von der jeweiligen Bildungseinrichtung bestätigt und beantragt worden sein.

  4. Der Ausländer muss vom zuständigen Beamten bestätigt worden seinzuständigen Regierungsbehörde (außer im Fall von
    Studium an einer internationalen Schule und Hochschule).

 

Einzureichende Unterlagen

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  1. Anmeldeformular

  2. Kopie des Reisepasses des Antragstellers

  3. Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Nachweises über die Erlaubnis zur Gründung der Bildungseinrichtung
    Regierungsbehörde

  4. Bestätigungsschreiben und Antrag auf einen vorübergehenden Aufenthalt, ausgestellt von der Bildungseinrichtung,
    Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Ausbildungsjahren des Bewerbers, dem Niveau des Lehrplans usw
    Bildungserfolg

  5. Bestätigungsschreiben, ausgestellt von einer Regierungsbehörde auf Abteilungsebene oder vom Provinzial
    Gouverneur, der für die jeweilige Institution zuständig ist (außer im Falle der Einschreibung an einer internationalen Hochschule).

    Schule oder im Falle einer Hochschulausbildung)

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